Datenschutz
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Verordnung der Europäischen Union, die EU-weit Anforderungen an die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Organisationen stellt.
Gesundheits- und Sozialwesen
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen unterliegt einer Vielzahl bereichsspezifischer Datenschutznormen, dem allgemeinen Datenschutzrecht sowie der ärztlichen Schweigepflicht.
Datenschutzberatung
Wir bringen unsere langjährige Erfahrung zur Sicherstellung eines gesetzlich geforderten Datenschutzniveaus sowie für den Betrieb eines adäquaten Datenschutzmanagements ein.
Ausbildungen und Seminare
Ausbildungen mit Personenzertifikat und Seminare zum beim Aufbau sowie der kontinuierlichen Aufrechterhaltung Ihres erforderlichen Know-hows.
Externer Datenschutzbeauftragter
Praxisnahe und ganzheitliche Datenschutzberatung, um gesetzliche Anforderungen insbesondere bei der Beachtung der DSGVO sowie des BDSG sicherzustellen.
Dokumente zu Managementsystemen
Erwerben Sie Dokumente zur Erstellung erforderlicher Dokumentationen zur Einhaltung geforderter Sorgfalts- und Verkehrssicherungs- sowie Rechenschaftspflichten.
Workshops
Die Durchführung eines Workshops bietet den großen Vorteil die branchen- und zielgruppenspezifischen Anforderungen detailliert vor Ort zu betrachten.
Kurzberatung
Eine Kurzberatung bietet die Möglichkeit, bestehende Prozesse sowie Systematiken, Strukturen sowie Konzepte und Verfahrensweisen zu überprüfen und unmittelbar vor Ort eine zielorientierte Unterstützung zu erhalten.
Awareness-Veranstaltung
Um den rechtlichen und organisationsspezifischen Anforderungen gerecht werden zu können, ist eine regelmäßige Information und Sensibilisierung aller Beschäftigten unerlässlich.
Datenschutzaudit
Unser systematisches Vorgehen bereitet Ihre Organisation auf die Einhaltung entsprechender Normen oder Rechtsvorschriften vor.
Zertifizierung
Wir unterstützten Sie bei der Aufnahme des IST-Zustand in dem zu zertifizierenden Bereich zu erlangen und begleiten Sie durch den gesamten Zertifizierungsprozess hindurch bis zum Erwerb des Zertifikats.
Die Entwicklung der Informationstechnologie, mit weltweiter Vernetzung, weltweiter Datenübermittlung sowie immer neuen Formen der elektronischen Kommunikation, führt für die Betroffenen zunehmend zum Verlust der Kontrolle der personenbezogenen Daten zur eigenen Person.
Die Geringschätzung für die Einhaltung von Anforderungen des Datenschutzes in den letzten Jahren liegt u. a. an zu nachlässigen Kontrollen möglicher Verstöße und somit fehlenden Sanktionierungen mittels Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Aus Sicht der Compliance sowie des Risikomanagements gilt es erforderliche Prozesse und Dokumentationen zur Einhaltung des Datenschutzes einzuführen, um u. a. Störungen des eigenen Geschäftsbetriebs abwenden zu können oder sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Wahrung des Vertrauens Ihrer Kunden aufzubauen.
Die vermehrte Digitalisierung unserer Datenflüsse sowie die aktuelle technische Entwicklung führen zudem zu einer starken Verunsicherung bezüglich der rechtskonformen Ausgestaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen und stellt viele Organisationen mit seinen uneindeutigen Regelungen vor eine große Herausforderung, beispielsweise bei der rechtskonformen Umsetzung der Auftragsdatenverarbeitung oder der Vorabkontrolle.
So sehen sich Organisationen mit Fragen und Problemen der Informationssicherheit, des Beschäftigtendatenschutzes, der Zulässigkeit einzelner Werbe- und Akquisemaßnahmen sowie der datenschutzkonformen Verwaltung des Kundenbestandes, bis hin zur Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten konfrontiert.
Die Wahrung der Rechte der Betroffenen fordert einen verantwortungsvollen wie zweckgebundenen Umgang mit deren personenbezogenen Daten und die notwendige Fachkunde zur Einhaltung der anzuwendenden Rechtsvorschriften, wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Sozialgesetzbüchern (SGB), der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, das Telemediengesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Es sollte daher im Interesse einer jeden Organisation liegen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um diesen proaktiv wie reaktiv zeitgemäß und angemessen zu begegnen und somit rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen, wie die Anwendung von Strafvorschriften oder dem Verlust Ihres Images oder Ihrer Reputation, bei Datenpannen entgegenzuwirken.
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung eines Projekts? Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt.